Sicherheit

Ihre Sicherheit ist ein wesentlicher Faktor unseres Erfolges.

Dies gilt sowohl für die Qualität unserer Fahrer wie auch für unseren Fuhrpark. Unsere Fahrer bringen Sie ruhig und routiniert ans Ziel und sind langjährig international erfahren und geschult. Sie sind die Garanten für Ihre Sicherheit und Reisequalität. Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Lenkzeiten sind für uns selbstverständlich.

Alle Fahrzeuge unserer Flotte werden in regelmässigen Abständen in den entsprechenden Fachwerkstätten gewartet und auf alle sicherheitsrelevanten Merkmale überprüft. Unsere Fahrzeuge werden wie gesetzlich vorgeschrieben , einmal jährlich der TÜV Kontrolle unterzogen. Darüber hinaus werden alle Busse die älter als 2 Jahre sind, zusätzlich alle 3 Monate vom TÜV einer Sicherheitsprüfung unterzogen.

Sie vertrauen uns Ihre Sicherheit an. Alle Fahrzeuge verfügen über ABS, Anti-Schlupf-Regelung, verschleißfreier Zusatzbremse wie Telma oder Retarder und Tempobegrenzer, welcher eine maximale Geschwindigkeit unserer Busse von 100 km/h zulassen.

Mit dem Bus auf Reisen. - Lenk-, Ruhe- und Pausenzeiten des Fahrpersonals

Immer wieder wird in der Presse im Zusammenhang mit Unfällen von übermüdeten Fahrern berichtet. Wenn dieses auch Einzelfälle sind, so ist jeder Einzelfall zuviel. Die so genannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind europaweit einheitlich und dienen der Sicherheit des Fahrpersonals, der Fahrgäste und anderen Verkehrsteilnehmern.

Kurzübersicht über Lenk- und Ruhezeiten

(Verordnung (EG) Nr.561/2006 ab 11.04.2007)

Fahrtunterbrechung
mindestens
45
Minuten
  • spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit
  • auch aufteilbar in zwei Unterbrechungen von mind. 15 Min. (1.Abschnitt) und mind. 30 Min. (2.Abschnitt)
Tägliche Lenkzeit 9
Stunden
  • 2x pro Woche 10 Stunden
  • immer zwischen zwei Tagesruhezeiten
  • alle Lenkzeiten im Gebiet der EG oder im Hoheitsgebiet von Drittstaaten
Wöchentliche
Lenkzeit
max. 56
Stunden
  • immer zwischen zwei Wochenruhezeiten
  • wöchentliche Höchstarbeitszeit nach § 21a ArbZG-nicht überschreiten
  • alle Lenkzeiten im Gebiet der EG oder im Hoheitsgebiet von Drittstaaten
Lenkzeit in der
Doppelwoche
90
Stunden
  • summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen
Tagesruhezeit
(1-Fahrer-Besatzung)
11
Stunden
  • innerhalb eines jeden Zeitraums von 24 Stunden
  • nach dem Ende einer vorausgegangenen Tageslenkzeit
Verkürzung der
Tagesruhezeit auf
9
Stunden
  • maximal 3x zwischen zwei Wochenruhezeiten möglich
  • kein Ausgleich erforderlich
Aufteilung der
Tagesruhezeit auf
12
Stunden
  • Aufteilung der Ruhezeit in zwei Abschnitte von mind. 3 Stunden (1.Abschnitt ) und mind. 9 Stunden (2.Abschnitt)
Tagesruhezeit
(2-/Mehr-Fahrerbesatzung)
9
Stunden
  • Innerhalb eines jeden Zeitraums von 30 Stunden
  • nach dem Ende einer vorausgegangenen Tageslenkzeit
  • Änderung der Anwesenheitspflicht der Fahrer beachten
Wöchentliche
Ruhezeit
45
Stunden
  • spätestens nach sechs 24-Stunden-Perioden nach Ende der letzten Wochenruhezeit
  • Sonderregelung für Personenverkehr entfällt
Verkürzung der
wöchentlichen Ruhezeit
24
Stunden
  • generell (am Standort oder unterwegs)
  • hierfür muss ein entsprechender Ausgleich gewährt werden, der spätestens vor Ende der auf die betreffende Woche folgende dritten Woche zu nehmen und an eine mindestens 9-stündige Ruhezeit anzuhängen ist
  • nur jede zweite Wochenruhezeit darf verkürzt werden